Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit | Einstiegsgeld

Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Existenzgründung beenden wollen, können mit dem Einstiegsgeld gefördert werden. Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt.

Einstiegsgeld | Dauer & Höhe

Gem. Agentur für Arbeit beträgt die Dauer der Förderung mit dem Einstiegsgeld normalerweise zwölf Monate und kann auf 24 Monate verlängert werden.

Ob und in welcher Höhe Einstiegsgeld gewährt wird, entscheidet der persönliche Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit. Er berücksichtigt dabei die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, die Größe des Haushaltes des Betroffenen und prüft, ob die Existenzgründung der beruflichen Eingliederung dient.

Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit | Zuschuss & Darlehen

ALG-II-Empfänger können im Rahmen der Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit ein Darlehen oder einen Zuschuss für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, § 16c Abs. 2 SGB II. Hierunter fallen z.B. die Betriebs- und Geschäftsausstattung (wie PC, Telefon, Kopiergerät), Maschinen, Anlagen, Werkzeuge oder Marketingmaßnahmen (wie Aufbau einer Homepage, Flyer). Die Anschaffungen müssen notwendig und angemessen sein. Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 EUR nicht überschreiten. Für Darlehen ist eine Obergrenze nicht festgelegt.

Fachkundige Stellungnahme Einstiegsgeld

Für die Beantragung von Einstiegsgeld ist in der Regel die Vorlage einer fachkundigen Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung und/oder die Teilnahme des Gründungswilligen an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung notwendig.

Bei uns erhalten Sie die fachkundige Stellungnahme bzw. Tragfähigkeitsbescheinigung zur Beantragung von Einstiegsgeld zum Preis von 80,00 EUR zzgl. 19% USt.